Am 8. und 9. November finden KV- und PGR-Wahlen statt

Christlich. Mutig. Handelnd.

Das Jahr 2025 ist nicht nur in der Politik, sondern auch im Erzbistum Köln ein „Super-Wahljahr“. Am 8. und 9. November finden hier zeitgleich die Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR) und zum Kirchenvorstand (KV) statt.
Die Vorbereitungen sind bereits angelaufen, denn hierfür müssen eine Menge organisatorischer Vorschriften beachtet werden. Darüber hinaus gilt es, einen strammen Zeitplan und einige Fristen einzuhalten. Wichtig sind diese auch für Wählerinnen und Wähler, die nicht in ihrer Wohnort-Gemeinde wählen wollen.
Umtragung im Wählerverzeichnis für die Kirchenvorstands-Wahl:
Bei der KV-Wahl gibt es ein großes Novum: Zum ersten Mal ist es möglich, in einer Kirchengemeinde, die nicht die eigene Wohnsitz-Pfarrei ist, zu wählen und gewählt zu werden. Dafür muss ein vorbereiteter Antrag bis zum 10. Juni 2025 ausgefüllt werden und in der Wahlgemeinde eingereicht werden.
Hier finden Sie das Antragsformular auf Eintragung bzw. Umtragung in die Liste der Wahlberechtigten einer anderen Kirchengemeinde. Der Antrag gilt für das aktive (für Wähler:innen) und passive (für Kandidat:innen) Wahlrecht. Der Antrag ist bei der Kirchengemeinde (Pastoralbüro) zu stellen, in welcher das Wahlrecht begehrt wird. Die Anträge werden vom Pastoralbüro eingescannt und an das Erzbistum gesendet, wo dann die Umtragung im Wählerverzeichnis vorgenommen wird.
In einem anderen Seelsorgebereich den Pfarrgemeinderat wählen:
Wer am Leben eines anderen Seelsorgebereichs innerhalb des Erzbistums Köln aktiv teilnimmt und deshalb in diesem anderen Seelsorgebereich wählen will, hat schon länger die Möglichkeit, in einer anderen Wahlliste geführt zu werden. Hierfür muss ein Antrag an den Wahlausschuss des Wahlseelsorgebereiches gestellt werden. Bei Zustimmung teilt der Wahlausschuss des Wahlseelsorgebereiches dem Wohnsitzseelsorgebereich die erfolgte Eintragung in die Wählerliste mit und bittet um Streichung des Namens aus der Wählerliste des Wohnsitzseelsorgebereiches.
Hierfür sind keine strengen Fristen vorgesehen, zur geregelten Vorbereitung der Wahl sollten die Anträge jedoch ebenfalls frühzeitig gestellt werden und spätestens im August vorliegen. Den Antrag um Aufnahme in die Wählerliste eines anderen Seelsorgebereiches finden Sie hier.
Kandidatinnen und Kandidaten gesucht
Sie möchten für den Kirchenvorstand oder Pfarrgemeinderat kandidieren? Darüber würden wir uns sehr freuen. Informationen über die beiden Gremien finden Sie auf unserer Homepage. Bitte wenden Sie sich bei Interesse gerne an das Pastoralbüro oder unsere aktuellen Gremienmitglieder.