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Firmung

Firmung

"Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist!" - mit diesen Worten und verbunden mit der Salbung mit Chrisamöl auf der Stirn, spendet der Bischof (jungen) Menschen das Sakrament der Firmung.

Die Firmung
Der Begriff „Firmung“ kommt aus dem Lateinischen und heißt „Bestätigung“ oder „Bekräftigung". Ursprünglich ein Teil der Tauffeier Erwachsener, wird sie heute in der römisch-katholischen Kirche zumeist im späten Jugendalter gefeiert. Sie kann jedoch ebenso (jungen) Erwachsenen gespendet werden. Bei der Firmung wird den Firmkandidat:innen der Beistand des Heiligen Geistes zugesagt, der dabei helfen soll, das Leben aus dem Glauben und in der Verbindung mit der Kirche zu gestalten. Dazu gehört auch die Bereitschaft, sich als Christ:in in Kirche und Gesellschaft zu engagieren und in Wort und Tat vom christlichen Glauben Zeugnis zu geben.

Aktuelles

Termin der Firmung ist am Montag, den 1. Mai 2023 in der Pfarrkirche St. Michael um 15:30 Uhr.

Termine der Firmvorbereitung:

Datum, Uhrzeit Veranstaltung Ort
11.02., 16:30 h „KICK-OFF“ Firmstart  Römerhaus
12.02., 17:30 h Eröffnungsmesse St. Maria vom Frieden
18:03., 10:00 h Vorbereitungstag - Option 1 Römerhaus
19.03., 17:30 h Jugendmesse St. Maria vom Frieden
25.03., 10:00 h Vorbereitungstag - Option 2 Römerhaus
26.03., 17:30 h Jugendmesse St. Maria vom Frieden
21.04., 18:00 h Abend der Versöhnung Römerhaus und Pfarrkirche St. Michael

 

Informationen zur Firmung

Gefirmt werden kann, wer bereits getauft ist und „unterrichtet und recht disponiert ist und die Taufversprechen zu erneuern vermag“ (Kirchenrecht: can. 889, § 2 CIC/1983). Der Firmung geht daher ein mehrmonatiger Vorbereitungsprozess in der Gemeinde/ im Seelsorgebereich voraus.

Der Firmpate bzw. die Firmpatin soll die Firmkandidaten auf ihrem Lebens- und Glaubensweg begleiten und unterstützen. Daher müssen Firmpaten katholisch und selbst gefirmt sein (vgl. can. 874 CIC/1983). Bei der Firmfeier treten sie mit den Firmkandidaten vor den Bischof und legen zum Zeichen ihrer Unterstützung die rechte Hand auf die Schulter der Firmkandidaten. Eltern können das Patenamt beim eigenen Kind nicht übernehmen.

Da die Firmung eine Sendung und Beauftragung darstellt, wird die Bereitschaft zur Firmung öffentlich im Firmgottesdienst vor der versammelten Gemeinde und dem Bischof als dem Haupt des Erzbistums (bzw. in seiner Vertretung vor einem Weihbischof oder in besonderen Fällen auch vor dem Pfarrer) erklärt.

Die Firmung wird in einem Gemeindegottesdienst gefeiert. Die Gestaltung geschieht in Absprache mit dem jeweiligen Bischof. Mittelpunkt des Gottesdienstes ist das persönliche Glaubensbekenntnis der Firmkandidat:innen, das "Gebet des Bischofs über die Firmlinge" und die Salbung der einzelnen Kandidat:innen mit Chrisam unter Auflegung der Hand. Dabei spricht der Bischof die Formel: "N.N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist".

Ihr Kontakt zu uns

Pastoralbüro St. Michael

Kölner Straße 38
41539 Dormagen
Telefon:02133 42190

Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag, Freitag: 09.30 – 11.30 Uhr
Mittwoch: 15.00 – 17.00 Uhr

Öffnungszeiten in den Ferien:
Montag, Freitag: 09.30 – 11.30 Uhr
Mittwoch: 15.00 – 17.00 Uhr