Bekanntmachung der Wahlergebnisse zum Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat

Christlich. Mutig. Handelnd.
Das Jahr 2025 ist nicht nur in der Politik, sondern auch im Erzbistum Köln ein „Super-Wahljahr“. An den beiden vergangenen Wochenenden fanden zeitgleich die Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR) und zum Kirchenvorstand (KV) statt. Voraussichtlich zum letzten Mal in den bisherigen Strukturen.
Hier finden Sie die Wahlergebnisse:
Bekanntmachung der Ergebnisse der Kirchenvorstandswahl
Einsprüche gegen die Wahl können innerhalb von einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, d.h. bis zum Ablauf des 17. November 2025 schriftlich unter Angabe der Gründe beim bisherigen Kirchenvorstand der Kirchengemeinde, Kölner Str. 38, 41539 Dormagen, eingereicht werden. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Tag des Zugangs des Einspruchsschreibens an der oben genannten Adresse.
Wahlergebnis zur Pfarrgemeinderatswahl
Jede/r Wahlberechtigte kann innerhalb einer Woche, vom Tag dieser Bekanntgabe an, Einspruch gegen die Wahl erheben. Einsprüche sind schriftlich an das Pastoralbüro/Pfarramt zu richten.


























