Einladung zur Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatswahl

Christlich. Mutig. Handelnd.
Das Jahr 2025 ist nicht nur in der Politik, sondern auch im Erzbistum Köln ein „Super-Wahljahr“. Anfang November finden hier zeitgleich die Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR) und zum Kirchenvorstand (KV) statt. Voraussichtlich zum letzten Mal in den bisherigen Strukturen.
Für die Wahlen in der Pfarrei St. Michael hat der Wahlausschuss die Wahlmöglichkeit an zwei Wochenenden eröffnet:
Am Samstag, 01.11.2025 und Sonntag, 02.11.2025 sowie am Samstag, 08.11.2025 und Sonntag, 09.11.2025:
- Samstag 17.00-17.30 Uhr und 18.15-18.30 Uhr in der Kirche St. Katharina
- Sonntag 09.00 Uhr - 09.30 Uhr in der Kirche Zur Heiligen Familie
- Sonntag 10.30 Uhr - 11.00 Uhr in der Kirche St. Martinus
- Sonntag 12.00 Uhr - 12.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Michael
- Sonntag 17.00-17.30 Uhr und 18.15-18.30 Uhr in der Kirche St. Maria vom Frieden
Die Einladung zur Kirchenvorstandswahl können Sie sich hier herunterladen:
Einladung zur Kirchenvorstandswahl
Briefwahlunterlagen können über das Pfarrbüro angefordert werden.
Für die KV-Wahl muss der Antrag schriftlich erfolgen. Ein entsprechender Vordruck steht hier zum Download zur Verfügung:
Antrag auf Ausstellung eines Briefwahlscheines für die Kirchenvorstandswahl
Für die PGR-Wahl kann dies mündlich oder schriftlich erfolgen Ein entsprechender Vordruck steht hier zum Download zur Verfügung:
Antrag auf Ausstellung eines Briefwahlscheines für die Pfarrgemeinderatswahl
Wahlberechtigt für den Kirchenvorstand ist, wer am 08.11.2025 das 16. Lebensjahr vollendet hat. Wahlberechtigt für den Pfarrgemeinderat ist, wer am 08.11.2025 das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Endgültige Kandidierendenliste für die Wahl zum Kirchenvorstand
Der Wahlvorstand hat nun die endgültige Kandidierendenliste veröffentlicht. Diese enthält dabei mehr Kandidierende als zu wählen sind. In unserer Kirchengemeinde wird der neue Kirchenvorstand aus 10 gewählten Mitgliedern bestehen.
Kandidierendenliste für die Wahl zum Kirchenvorstand 2025
Endgültiger Wahlvorschlag des Wahlausschusses für die PGR-Wahl
Die Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Köln sieht vor, dass der Wahlausschuss nach Ablauf der Offenlegungsfrist innerhalb einer Woche den endgültigen Wahlvorschlag im Seelsorgebereich bekannt macht. Der Wahlvorschlag enthält dabei mehr Kandidat:innen als zu wählen sind. In unserer Pfarrei wird der neue PGR aus 12 gewählten Mitgliedern bestehen.
Endgültiger Wahlvorschlag des Wahlausschusses zur PGR-Wahl 2025