Durch Beschluss vom 15.01.2026 hat der Kirchenvorstand die Verpachtung der landwirtschaftlichen Grundstücke in der Kirchengemeinde ab dem 11.11.2026 nach den folgenden Kriterien festgelegt:
Als Pächter sind Landwirte bevorzugt zu berücksichtigen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Die Pachtinteressenten, die Mitglied einer Kirchengemeinde innerhalb der Pastoralen Einheit Dormagen sind, werden bevorzugt berücksichtigt.
- Die nach den einschlägigen ökologischen Standards der Europäischen Union (VO 834/2007 und VO 889/2008) nachweislich wirtschaftenden Landwirte werden bevorzugt berücksichtigt.
- Die bisherigen Pächter werden, sofern in der bisherigen Pachtzeit kein vertragswidriges Verhalten beanstandet werden musste, bevorzugt berücksichtigt.
- Die Pächter, die die Flächen selber bewirtschaften werden bevorzugt berücksichtigt.
- Nachgewiesene, in der Person des Pächters bzw. der Pächterin liegende soziale Gründe können eine bevorzugte Berücksichtigung dieses Pächters bzw. dieser Pächterin rechtfertigen. Die Mindestpachtzinsen sind hierbei jedoch einzuhalten.
Zudem sollen folgende Aspekte besonders berücksichtig werden:
- Die Verpachtung der zur Verfügung stehenden Landflächen soll möglichst unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bewirtschaftung arrondiert / zusammengelegt an die Bewerber verpachtet werden, damit eine künftige wirtschaftliche Bestellung der Flächen für die Pächter erzielt und Pflugtausch vermieden wird.
- Bei der Verpachtung der Landflächen sollen gravierende wirtschaftlichen Folgen für den Pächter verhindert werden, wie sie mit einem Flächenentzug verbunden wären.
- Bei der Verpachtung der zur Verfügung stehenden Landflächen soll möglichst eine ökologische und nachhaltige Bewirtschaftung der Flächen sichergestellt werden (vielseitige Fruchtfolgen/Biodiversität). Hierzu gehören bevorzugt bereits zertifizierte Betriebe, sich in der Umstellungsphase befindliche Betriebe oder konventionelle Betriebe, die über die gesetzlichen Vorgaben hinaus besondere Leistungen im Blick auf Umwelt und Tierwohl erbringen.
Die weiteren Pachtbestimmungen richten sich nach dem Musterpachtvertrag des Erzbistums Köln in der neusten Fassung Stand 10/2022. Die Verpachtung soll auf die Dauer von 12 Jahren (11.11.2026 – 10.11.2038) erfolgen.
Dormagen, 27.02.2026
Pfr. Dr. Heribert Lennartz