Vorschlagsliste für die Kirchenvorstandswahl und endgültiger Wahlvorschlag für die Pfarrgemeinderatswahl veröffentlicht

Christlich. Mutig. Handelnd.
Das Jahr 2025 ist nicht nur in der Politik, sondern auch im Erzbistum Köln ein „Super-Wahljahr“. Anfang November finden hier zeitgleich die Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR) und zum Kirchenvorstand (KV) statt. Voraussichtlich zum letzten Mal in den bisherigen Strukturen. Die Vorbereitungen sind bereits in vollem Gange, denn hierfür müssen eine Menge organisatorischer Vorschriften beachtet werden. Darüber hinaus gilt es, einen strammen Zeitplan und einige Fristen einzuhalten.
Für die Wahlen in der Pfarrei St. Michael hat der Wahlausschuss die Wahlmöglichkeit an zwei Wochenenden eröffnet: Am Samstag, 01.11.2025 und Sonntag, 02.11.2025 sowie am Samstag, 08.11.2025 und Sonntag, 09.11.2025. Zur Durchführung der Wahlen wurden folgende Zeiten und Orte wurden festgelegt:
- Samstag 17.00-17.30 Uhr und 18.15-18.30 Uhr in der Kirche St. Katharina
- Sonntag 09.00 Uhr - 09.30 Uhr in der Kirche Zur Heiligen Familie
- Sonntag 10.30 Uhr - 11.00 Uhr in der Kirche St. Martinus
- Sonntag 12.00 Uhr - 12.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Michael
- Sonntag 17.00-17.30 Uhr und 18.15-18.30 Uhr in der Kirche St. Maria vom Frieden
Briefwahlunterlagen sind über das Pfarrbüro erhältlich. Wir empfehlen, die Briefwahlunterlagen nach Veröffentlichung der endgültigen Kandidatenliste für die KV-Wahl (11.10.2025) anzufordern, wenn Sie die Briefwahlmöglichkeit auch für die Wahl zum KV wahrnehmen wollen.
Wahlberechtigt für den Pfarrgemeinderat ist, wer am 08.11.2025 das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wahlberechtigt für den Kirchenvorstand ist, wer am 08.11.2025 das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Vorschlagsliste für die Wahl zum Kirchenvorstand
Die Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände in der Erzdiözese Köln sieht vor, dass der Wahlvorstand spätestens sechs Wochen vor dem Wahltermin seine Vorschlagsliste für die Dauer von einer Woche veröffentlicht. Die Vorschlagsliste enthält dabei mehr Kandidat:innen als zu wählen sind. In unserer Pfarrei wird der neue KV aus 10 gewählten Mitgliedern bestehen.
Innerhalb der Offenlegungsfrist der Vorschlagsliste (bis zum 03.10.2025) können Ergänzungsvorschläge beim Wahlvorstand eingereicht werden. Ein Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er von mindestens 10 wahlberechtigten Personen mit Vor- und Nachnamen sowie unter Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet ist, die schriftliche Erklärung der oder des Vorgeschlagenen enthält, dass sie oder er zur Kandidatur bereit ist, bei der/dem Vorgeschlagene/n die Wahlbarkeitsvoraussetzungen gemäß § 8 Abs. 2 lit. c) vorliegen und der Ergänzungsvorschlag innerhalb von einer Woche nach Beginn der Veröffentlichung (§ 8 Absatz 5) beim Wahlvorstand eingereicht ist. Vordrucke zur Einverständniserklärung der Kandidaten sind im Pastoralbüro erhältlich.
Vorschlagsliste für die Wahl zum Kirchenvorstand 2025
Endgültiger Wahlvorschlag des Wahlausschusses für die PGR-Wahl
Die Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Köln sieht vor, dass der Wahlausschuss nach Ablauf der Offenlegungsfrist innerhalb einer Woche den endgültigen Wahlvorschlag im Seelsorgebereich bekannt macht. Der Wahlvorschlag enthält dabei mehr Kandidat:innen als zu wählen sind. In unserer Pfarrei wird der neue PGR aus 12 gewählten Mitgliedern bestehen.
Endgültiger Wahlvorschlag des Wahlausschusses zur PGR-Wahl 2025