Vorschlagsliste für die Kirchenvorstandswahl veröffentlicht

Christlich. Mutig. Handelnd.

Das Jahr 2025 ist nicht nur in der Politik, sondern auch im Erzbistum Köln ein „Super-Wahljahr“. Am 8. und 9. November finden hier zeitgleich die Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR) und zum Kirchenvorstand (KV) statt. Voraussichtlich zum letzten Mal in den bisherigen Strukturen.
Die Vorbereitungen sind bereits in vollem Gange, denn hierfür müssen eine Menge organisatorischer Vorschriften beachtet werden. Darüber hinaus gilt es, einen strammen Zeitplan und einige Fristen einzuhalten.
Vorschlagsliste für die Wahl zum Kirchenvorstand
Die Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände in der Erzdiözese Köln sieht vor, dass der Wahlvorstand spätestens sechs Wochen vor dem Wahltermin seine Vorschlagsliste für die Dauer von einer Woche veröffentlicht. Die Vorschlagsliste enthält dabei mehr Kandidat:innen als zu wählen sind. In unserer Pfarrei wird der neue KV aus 10 gewählten Mitgliedern bestehen.
Innerhalb der Offenlegungsfrist der Vorschlagsliste (bis zum 03.10.2025) können Ergänzungsvorschläge beim Wahlvorstand eingereicht werden. Ein Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er von mindestens 10 wahlberechtigten Personen mit Vor- und Nachnamen sowie unter Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet ist, die schriftliche Erklärung der oder des Vorgeschlagenen enthält, dass sie oder er zur Kandidatur bereit ist, bei der/dem Vorgeschlagene/n die Wahlbarkeitsvoraussetzungen gemäß § 8 Abs. 2 lit. c) vorliegen und der Ergänzungsvorschlag innerhalb von einer Woche nach Beginn der Veröffentlichung (§ 8 Absatz 5) beim Wahlvorstand eingereicht ist. Vordrucke zur Einverständniserklärung der Kandidaten sind im Pastoralbüro erhältlich.
Vorschlagsliste für die Wahl zum Kirchenvorstand 2025
Wahlvorschlag des Wahlausschusses für die PGR-Wahl
Die Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Köln sieht vor, dass der Wahlausschuss spätestens vier Monate vor dem Wahltermin seinen Wahlvorschlag im Seelsorgebereich bekannt macht und für die Dauer von zwei Wochen zur Einsicht offenlegt. Der Wahlvorschlag enthält dabei mehr Kandidat:innen als zu wählen sind. In unserer Pfarrei wird der neue PGR aus 12 gewählten Mitgliedern bestehen.