Zum Inhalt springen

Vorschlagsliste für die Kirchenvorstandswahl veröffentlicht

In diesem Jahr finden wieder zeitgleich Wahlen für den Kirchenvorstand (KV) und den Pfarrgemeinderat (PGR) statt. Die Wahlvorschriften für KV und PGR sind jedoch unterschiedlich. Der Wahlvorstand für die KV-Wahl hat nun seine Vorschlagsliste veröffentlicht.
KV-/PGR-Wahlen 2025
Datum:
26. Sept. 2025
Von:
Redaktion

Christlich. Mutig. Handelnd.

KV-/PGR-Wahlen 2025

Das Jahr 2025 ist nicht nur in der Politik, sondern auch im Erzbistum Köln ein „Super-Wahljahr“. Am 8. und 9. November finden hier zeitgleich die Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR) und zum Kirchenvorstand (KV) statt. Voraussichtlich zum letzten Mal in den bisherigen Strukturen.

Die Vorbereitungen sind bereits in vollem Gange, denn hierfür müssen eine Menge organisatorischer Vorschriften beachtet werden. Darüber hinaus gilt es, einen strammen Zeitplan und einige Fristen einzuhalten.

Vorschlagsliste für die Wahl zum Kirchenvorstand

Die Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände in der Erzdiözese Köln sieht vor, dass der Wahlvorstand spätestens sechs Wochen vor dem Wahltermin seine Vorschlagsliste für die Dauer von einer Woche veröffentlicht. Die Vorschlagsliste enthält dabei mehr Kandidat:innen als zu wählen sind. In unserer Pfarrei wird der neue KV aus 10 gewählten Mitgliedern bestehen.

Innerhalb der Offenlegungsfrist der Vorschlagsliste (bis zum 03.10.2025) können Ergänzungsvorschläge beim Wahlvorstand eingereicht werden. Ein Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er von mindestens 10 wahlberechtigten Personen mit Vor- und Nachnamen sowie unter Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet ist, die schriftliche Erklärung der oder des Vorgeschlagenen enthält, dass sie oder er zur Kandidatur bereit ist, bei der/dem Vorgeschlagene/n die Wahlbarkeitsvoraussetzungen gemäß § 8 Abs. 2 lit. c) vorliegen und der Ergänzungsvorschlag innerhalb von einer Woche nach Beginn der Veröffentlichung (§ 8 Absatz 5) beim Wahlvorstand eingereicht ist. Vordrucke zur Einverständniserklärung der Kandidaten sind im Pastoralbüro erhältlich. 

Vorschlagsliste für die Wahl zum Kirchenvorstand 2025

Wahlvorschlag des Wahlausschusses für die PGR-Wahl

Die Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Köln sieht vor, dass der Wahlausschuss spätestens vier Monate vor dem Wahltermin seinen Wahlvorschlag im Seelsorgebereich bekannt macht und für die Dauer von zwei Wochen zur Einsicht offenlegt. Der Wahlvorschlag enthält dabei mehr Kandidat:innen als zu wählen sind. In unserer Pfarrei wird der neue PGR aus 12 gewählten Mitgliedern bestehen.

Wahlvorschlag des Wahlausschusses zur PGR-Wahl 2025

Wir kandidieren für den Kirchenvorstand

  • Kornelia Blosczyk

    Kornelia Blosczyk

  • Désirée Buttchereit

    Désirée Buttchereit

  • Johannes Deußen

    Johannes Deußen

  • Tobias Dreßler

    Tobias Dreßler

  • Dr. Benedikt Hoffmann

    Dr. Benedikt Hoffmann

  • Bettina Hohmann

    Bettina Hohmann

  • Alois Moritz

    Alois Moritz

  • Willy Schlömer

    Willy Schlömer

  • Matthias Stresing

    Matthias Stresing

  • Markus Wegener

    Markus Wegener

  • Norbert Welter

    Norbert Welter

  • Frank Wimmer

    Frank Wimmer

Wir kandidieren für den Pfarrgemeinderat

  • Dr. Frank Bosch

    Dr. Frank Bosch

  • Susanne Brauckmann

    Susanne Brauckmann

  • Maximilian Fieth

    Maximilian Fieth

  • Ute Gillrath

    Ute Gillrath

  • Ulrich Keller

    Ulrich Keller

  • Natalie Kluth

    Natalie Kluth

  • Frieder Neher

    Frieder Neher

  • Christina Pehe

    Christina Pehe

  • Boris Pohlmann

    Boris Pohlmann

  • Lukas Quack

    Lukas Quack

  • Jens Christian Schneider

    Jens Christian Schneider

  • Thomas Stude

    Thomas Stude

  • Holger Thies

    Holger Thies

  • Adolf Thöne

    Adolf Thöne

  • Dr. Susanne Wieland

    Dr. Susanne Wieland

  • Bernhard Wünsche

    Bernhard Wünsche