Zum Inhalt springen

Wahlvorschlag des Wahlausschusses für die Pfarrgemeinderatswahl veröffentlicht

In diesem Jahr finden wieder zeitgleich Wahlen für den Kirchenvorstand und den Pfarrgemeinderat statt. Die Wahlvorschriften für KV und PGR sind jedoch unterschiedlich. Der Wahlausschuss für die PGR-Wahl hat nun seinen Wahlvorschlag veröffentlicht.
KV-/PGR-Wahlen 2025
Datum:
8. Sept. 2025
Von:
Frieder Neher

Christlich. Mutig. Handelnd.

KV-/PGR-Wahlen 2025

Das Jahr 2025 ist nicht nur in der Politik, sondern auch im Erzbistum Köln ein „Super-Wahljahr“. Am 8. und 9. November finden hier zeitgleich die Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR) und zum Kirchenvorstand (KV) statt. Voraussichtlich zum letzten Mal in den bisherigen Strukturen.

Die Vorbereitungen sind bereits in vollem Gange, denn hierfür müssen eine Menge organisatorischer Vorschriften beachtet werden. Darüber hinaus gilt es, einen strammen Zeitplan und einige Fristen einzuhalten.

Wahlvorschlag des Wahlausschusses für die PGR-Wahl

Die Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Köln sieht vor, dass der Wahlausschuss spätestens vier Monate vor dem Wahltermin seinen Wahlvorschlag im Seelsorgebereich bekannt macht und für die Dauer von zwei Wochen zur Einsicht offenlegt. Der Wahlvorschlag enthält dabei mehr Kandidat:innen als zu wählen sind. In unserer Pfarrei wird der neue PGR aus 12 gewählten Mitgliedern bestehen.

Innerhalb der Offenlegungsfrist des Wahlvorschlags (bis zum 21.09.2025) können weitere Vorschläge beim Wahlausschuss eingereicht werden. Der Vorschlag des Wahlausschusses wird nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit (§ 9 Abs. 2 WO) um diese ergänzt. Ein Ergänzungsvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Mitglieder zum Pfarrgemeinderat zu wählen sind. Für den Ergänzungsvorschlag sind mindestens 20 Unterschriften von Wahlberechtigten erforderlich. Vordrucke zur Einverständniserklärung der Kandidaten sind im Pastoralbüro erhältlich. Die Erklärungen sind den Ergänzungsvorschlägen beizufügen.