Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR) und Kirchenvorstand (KV)

Christlich. Mutig. Handelnd.

Alle Katholikinnen und Katholiken ab dem 14. (PGR) bzw. 16. (KV) Lebensjahr sind aufgerufen, sich an den Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstands-Wahlen am 08./09. November 2025 im Seelsorgebereich Dormagen-Süd zu beteiligen. An diesem Tag findet unter dem Motto „Christlich. Mutig. Handelnd.“ in allen 67 Pastoralen Einheiten in der Erzdiözese Köln die Neuwahl der Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände für die kommenden Jahre statt.
Der Pfarrgemeinderat (PGR) und der Kirchenvorstand (KV) sind unverzichtbare Gremium der Mitverantwortung der Laien in der katholischen Kirche. Laut Satzung für die Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Köln ist der PGR das anerkannte Organ zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde. Der Kirchenvorstand ist laut Kirchlichem Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) Organ der Kirchengemeinde; er vertritt und verwaltet die Kirchengemeinde und ihr Vermögen.
Die Aufgaben des PGR erstrecken sich von der Verkündigung und Verlebendigung der Pfarrgemeinde, der Unterstützung und Beratung des Pfarrers und der Seelsorger/innen über die Initiierung sozialer und karitativer Dienste und Bildungsaufgaben bis zur Vertretung der Interessen aller Katholikinnen und Katholiken im Seelsorgebereich in Gesellschaft und Politik.
Die Aufgaben des Kirchenvorstands erstrecken sich über viele verschiedene Fachbereiche: Bau, Finanzen, Liegenschaften, Personal und KiTas.
Für diese mannigfaltigen Aufgaben braucht es viele Frauen und Männer, die ihren Glauben zeugnishaft leben und ihre Sachkompetenz in die Entwicklung einer lebendigen und glaubwürdigen Kirche einbringen.
Am 08./09. November 2025 sollten deshalb alle Katholiken und Katholikinnen in unserer Pfarrgemeinde zur Wahl gehen bzw. per Briefwahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Weitere Informationen zur Wahl folgen.