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Weitere Schritte zur Entwicklung der Pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln wurden festgelegt

Nach der for­malen Errich­tung der 67 Pasto­ralen Ein­heiten im Erzbistum Köln zum 1. Sep­tember 2023 hat Kardinal Woelki nun ent­schieden, welche recht­liche Form diese zu­künftig haben wer­den.
Vorschlag Pastorale Einheit Dormagen
Datum:
28. Okt. 2023
Von:
Frieder Neher
Informations-und Entscheidungsprozess in den Pastoralen Einheiten

In­ten­siver Beratungs­prozess zur Entscheidungsfindung

Eine Pas­torale Ein­heit ist ein Netz­werk vieler ver­schie­dener Gemein­den und kirch­licher Ak­teure in einem fest um­schrie­benen terri­torialen Ge­biet. Um diese Ein­heiten als sol­che für die Zu­kunft hand­lungs­fähig auf­zustellen, be­darf es einer geeig­neten Rechts­form, in dem kirchen­recht­liche und gesetz­liche Anfor­derun­gen auf soli­der Basis er­füllt werden können.

In einem in­ten­siven Beratungs­prozess haben die beiden erz­bischöf­lichen Beratungs­gremien, Diözesan­pastoral­rat und Kirchen­steuer- und Wirt­schafts­rat, viele Gre­mien und Men­schen aus den ver­schie­denen Seel­sorge­bereichen zwei Optio­nen für einen Rechts­rahmen dis­kutiert und ent­sprechende Empfehlungen abgegeben. Der Kirchen­steuer- und Wirt­schafts­rat hat em­pfohlen, die heu­tigen Pfarreien und Seel­sorge­bereiche inner­halb einer Pas­toralen Ein­heit zu einer Pfarrei zu fusio­nieren. Dem­gegen­über befür­wortete der Diözesan­pastoral­rat, die Ent­schei­dung über die Rechts­form in die Pasto­ralen Ein­heiten zu legen.  

Kompromiss­vorschlag als gu­ter Weg in die Zukunft

„Gemein­sam mit meinen Beratungs­gremien bin ich mir der Trag­weite dieser Ent­scheidung bewusst“ , er­klärt Kardinal Woelki an­gesichts der jetzt zu setzen­den Leit­linien und er­gänzt: „Zum einen will ich alles Enga­gement und alle Be­mühun­gen för­dern, die vor Ort Viel­falt und Lebendig­keit des kirch­lichen Lebens stär­ken. Zum anderen will ich gewähr­leis­ten, dass wir auch lang­fristig den Rah­men unserer organisa­torischen, finan­ziellen und recht­lichen Möglich­keiten realis­tisch und ver­antwortungsvoll gestalten.“ Daher sollen alle Pas­toralen Ein­heiten bis Ende 2032 in einem indi­viduell ge­stal­teten, schritt­weisen Pro­zess zu je­weils einer Pfarrei fu­sioniert wer­den, die aus vie­len leben­digen Ge­mein­den besteht. Diese Ge­mein­den werden die maß­geb­lichen, vom Erz­bistum unter­stütz­ten Orte des kirch­lichen Lebens in den Pastoralen Einheiten sein.

Neben die­sem vor­gezeich­neten Weg wird den Pastoralen Ein­heiten unter be­stimmten Be­dingun­gen, wie z.B. dauer­haft aus­reichend be­setzter Gre­mien und dem Vor­liegen eines ein­mütigen Vo­tums der Men­schen vor Ort, eine zwei­te Möglich­keit einge­räumt wer­den: Diese sieht vor, dass in diesen Pas­toralen Ein­heiten ledig­lich die Kirchen­gemein­den der bis­herigen Seel­sorge­bereiche fusio­niert wer­den und diese Pfarreien dann bis 2032 als Pfarreien­gemein­schaft einen Kirchen­gemeinde­verband als ge­meinsamen Rechtsträger gründen.

Was bedeutet diese Entscheidung für unsere Pfarrgemeinde?

Zunächst werden wir die Entscheidung des Erzbischofs in unseren Gremien diskutieren und uns auch mit den Verantwortlichen aus dem Seelsorgebereich Dormagen-Nord austauschen. Bis Sommer 2025 er­halten alle Pas­toralen Ein­heiten die Zeit, sich in einem indi­viduellen Pro­zess mit ihrer Aus­gangs­lage und den wei­teren Ent­wicklungs­schritten aus­einander­zusetzen, um auf dieser Grund­lage den je­weili­gen Weg bis zum Jahr 2032 fest­zulegen. Für diesen In­formations- und Beratungs­prozess wird es darüber hinaus ziel­gerich­tete Ange­bote und eine inten­sive Be­gleitung aus dem Generalvikariat geben.